Seesen ist eine Stadt und selbständige Gemeinde im Landkreis Goslar am nordwestlichen Harzrand zwischen Göttingen und Hannover im Südosten von Niedersachsen. Sie wurde 974 erstmals urkundlich erwähnt und erhielt 1428 die Stadtrechte
Bundesland
Landkreis
Einwohner
19.125 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
38723
Vorwahlen
05381, 05384
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmBrillteich, AufdemSchildberg, Bockfeld, Försterkamp, Heberblick, Neckelnberg, Seesen, Spielmannshöhe, Steinkamp, UntermBulke, Winkelsmhle, AmBrillteich, AufdemSchildberg, Bockfeld, Försterkamp, Heberblick, Neckelnberg, Spielmannshöhe, Steinkamp, UntermBulke, Winkelsmühle
Adressen:
1. Stadt Seesen
Markt 1
38723 Seesen
2. Landkreis Goslar
Breite Straße 3
38640 Goslar
3. Einwohnermeldeamt Seesen
Markt 1
38723 Seesen
Gemeinde Seesen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:00
- Freitag: 09:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.