Seesen ist eine Stadt und selbständige Gemeinde im Landkreis Goslar am nordwestlichen Harzrand zwischen Göttingen und Hannover im Südosten von Niedersachsen. Sie wurde 974 erstmals urkundlich erwähnt und erhielt 1428 die Stadtrechte
Bundesland
Landkreis
Einwohner
19.125 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
38723
Vorwahlen
05381, 05384
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmBrillteich, AufdemSchildberg, Bockfeld, Försterkamp, Heberblick, Neckelnberg, Seesen, Spielmannshöhe, Steinkamp, UntermBulke, Winkelsmhle, AmBrillteich, AufdemSchildberg, Bockfeld, Försterkamp, Heberblick, Neckelnberg, Spielmannshöhe, Steinkamp, UntermBulke, Winkelsmühle
Adressen:
1. Stadt Seesen
Markt 1
38723 Seesen
2. Landkreis Goslar
Breite Straße 3
38640 Goslar
3. Einwohnermeldeamt Seesen
Markt 1
38723 Seesen
Gemeinde Seesen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:00
- Freitag: 09:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.