Sehestedt (im Hochmittelalter Sesteth, dänisch: Sehested) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
831 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24814
Vorwahl
04357
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Dosenrade, Freienberg, Gruhl, Hammer, Hohenfelde, Kluvensiek, Kluvensiekermarsch, Osmannsruh, Osterrade, Steinrade, Steinwarf, Wentorf, Zufriedenheit, Dosenrade, Freienberg, Gruhl, Hammer, Hohenfelde, Kluvensiek, Kluvensiekermarsch, Osmannsruh, Osterrade, Steinrade, Steinwarf, Wentorf, Zufriedenheit
Adressen:
1. Gemeinde Sehestedt
Am Markt 1
24257 Sehestedt
2. Amtsverwaltung Schusterstadt
Markt 1
24257 Schusterstadt
3. Einwohnermeldeamt Sehestedt
Rathausplatz 2
24257 Sehestedt
Gemeinde Sehestedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.