Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Seifhennersdorf

Seifhennersdorf (obersorbisch Wodowe Hendrichecy) ist eine sächsische Landstadt im Landkreis Görlitz
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Einwohner
3614 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
02782
Vorwahl
03586
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Seifhennersdorf
Hauptstraße 2
02737 Seifhennersdorf

2. Bürgeramt Seifhennersdorf
Am Markt 1
02737 Seifhennersdorf

3. Ordnungsamt Seifhennersdorf
Bahnhofstraße 10
02737 Seifhennersdorf
Öffnungszeiten
Montag: Geschlossen Dienstag: 08:30 - 11:30 13:00 - 18:00 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 08:30 - 11:30 13:00 - 15:30 Freitag: Geschlossen Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.