Seifhennersdorf (obersorbisch Wodowe Hendrichecy) ist eine sächsische Landstadt im Landkreis Görlitz
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
3614 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
02782                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
03586                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Seifhennersdorf  
   Hauptstraße 2  
   02737 Seifhennersdorf  
2. Bürgeramt Seifhennersdorf  
   Am Markt 1  
   02737 Seifhennersdorf  
3. Ordnungsamt Seifhennersdorf  
   Bahnhofstraße 10  
   02737 Seifhennersdorf  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Seifhennersdorf – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: Geschlossen
 
                                - Dienstag: 08:30 - 11:30
    13:00 - 18:00
 
                                - Mittwoch: Geschlossen
 
                                - Donnerstag: 08:30 - 11:30
    13:00 - 15:30
 
                                - Freitag: Geschlossen
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
 - Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
 - Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
 - Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
 
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
 - Erarbeitung des Änderungsentwurfs
 - Öffentlichkeitsbeteiligung
 - Abwägung der Stellungnahmen
 - Satzungsbeschluss
 - Bekanntmachung
 
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
 
                             
                         
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
 - Förmlich aufgehoben wird
 - Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
 - Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
 
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.