Wunsiedel (bairisch: Wousigl) ist die Kreisstadt des oberfränkischen Landkreises Wunsiedel im Fichtelgebirge
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Wunsiedel im Fichtelgebirge
Einwohner
9177 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95632
Vorwahl
09232
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Furthammer, Göringsreuth, Hildenbach, Hildenmhle, Klause, Khlgrn, Leupoldsdorf, Luisenburg, Valetsberg, Vierst, Vordorf, Vordorfermhle, Waffenhammer, Waldlust, Furthammer, Göringsreuth, Hildenbach, Hildenmühle, Klause, Kühlgrün, Leupoldsdorf, Leupoldsdorferhammer, Luisenburg, Valetsberg, Vierst, Vordorf, Vordorfermühle, Waffenhammer, Waldlust
Adressen:
1. Stadt Wunsiedel
Markt 1
95632 Wunsiedel
2. Landratsamt Wunsiedel im Fichtelgebirge
Dr.-Martin-Luther-Straße 2
95632 Wunsiedel
3. Finanzamt Wunsiedel
Markt 5
95632 Wunsiedel
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.