Sigmarszell (westallgäuerisch Sigmarszöll) ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Lindau (Bodensee) und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Sigmarszell.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
2926 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
88138, 88175
Vorwahlen
08382, 08388, 08389
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eggenwatt, Lampertsweiler, Oberhof, Rothkreuz, Schwatzen, Wildberg, Eggenwatt, Lampertsweiler, Oberhof, Rothkreuz, Schwatzen, Wildberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Sigmarszell
Rathausstraße 1
88138 Sigmarszell
2. Ordnungsamt Sigmarszell
Rathausstraße 1
88138 Sigmarszell
3. Steueramt Sigmarszell
Rathausstraße 1
88138 Sigmarszell
Gemeinde Sigmarszell – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:00
- Dienstag: 08:00 - 11:00
- Mittwoch: 13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:00
- Freitag: 08:00 - 11:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.