Sohland an der Spree (obersorbisch Załom) ist ein Ort und die zugehörige Gemeinde im Südosten von Sachsen an der Grenze zu Tschechien. Mit fast 7.000 Einwohnern ist es eine der einwohnerstärksten Gemeinden des Landkreises Bautzen und auch eines der größten Dörfer Sachsens
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Einwohner
6501 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
02686–02689
Vorwahl
035936
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Sohland an der Spree
Hauptstraße 39
02794 Sohland an der Spree
2. Ordnungsamt Sohland an der Spree
Hauptstraße 39
02794 Sohland an der Spree
3. Bürgeramt Sohland an der Spree
Hauptstraße 39
02794 Sohland an der Spree
Öffnungszeiten
Montag: Geschlossen
Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 18:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.