Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Spaichingen

Spaichingen ist eine Kleinstadt an der Prim am Fuß des Dreifaltigkeitsberges und die drittgrößte Stadt im Landkreis Tuttlingen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
13.407 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78549
Vorwahl
07424
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 19, 78549 Spaichingen
Marktplatz 19, 78549 Spaichingen 78549 Baden-Württemberg DE
Website
Ortsteile
Bleiche, Verenamhle, Bleiche, Dreifaltigkeitsberg, Verenamühle
Adressen:
1. Rathaus Spaichingen
Bahnhofstraße 16
78549 Spaichingen

2. Stadtverwaltung Spaichingen
Abteilung Bürgerdienste
Hohenkreuzstraße 5
78549 Spaichingen

3. Landratsamt Tuttlingen
Stockinger Straße 4
78532 Tuttlingen
Gemeinde Spaichingen – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
  • Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
  • Verkehrsflächen und Grünflächen

Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.