Spaichingen ist eine Kleinstadt an der Prim am Fuß des Dreifaltigkeitsberges und die drittgrößte Stadt im Landkreis Tuttlingen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
13.407 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78549
Vorwahl
07424
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bleiche, Verenamhle, Bleiche, Dreifaltigkeitsberg, Verenamühle
Adressen:
1. Rathaus Spaichingen
Bahnhofstraße 16
78549 Spaichingen
2. Stadtverwaltung Spaichingen
Abteilung Bürgerdienste
Hohenkreuzstraße 5
78549 Spaichingen
3. Landratsamt Tuttlingen
Stockinger Straße 4
78532 Tuttlingen
Gemeinde Spaichingen – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Sonntag:
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf