Spalt ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Roth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
5102 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91174
Vorwahl
09175
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Egelmhle, Engelhof, Fnfbronn, Großweingarten, Gsseldorf, Hagsbronn, Höfstetten, Hohenrad, Keilberg, Massendorf, Nagelhof, Schnittling, Steinfurt, Stiegelmhle, Stockheim, Straßenhaus, Theilenberg, Trautenfurt, Untererlbach, Wasserzell, Wernfels, Egelmühle, Engelhof, Fünfbronn, Großweingarten, Güsseldorf, Hagsbronn, Höfstetten, Hohenrad, Keilberg, Massendorf, Nagelhof, Schnittling, Steinfurt, Stiegelmühle, Stockheim, Straßenhaus, Theilenberg, Trautenfurt, Untererlbach
Adressen:
1. Stadt Spalt, Hauptstraße 1, 91174 Spalt
2. Landratsamt Roth, Schloßplatz 1, 91154 Roth
3. Finanzamt Ansbach, Schopperstraße 20, 91522 Ansbach
Gemeinde Spalt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.