Spangenberg ist eine Kleinstadt im Nordosten von Hessen im Schwalm-Eder-Kreis. Erstmals urkundlich erwähnt wurde Spangenberg 1261
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Schwalm-Eder-Kreis
Einwohner
6038 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34286
Vorwahl
05663
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beieröde, Dörnbach, Giersgrund, Halbersdorf, Kaltenbach, Lamberg, Beieröde, Dörnbach, Giersgrund, Halbersdorf, Kaltenbach, Lamberg
Adressen:
1. Stadt Spangenberg
Wiesenstraße 1
34634 Spangenberg
2. Landkreis Schwalm-Eder
Steinweg 3
34613 Schwalmstadt
3. Bürgeramt Spangenberg
Bahnhofstraße 12
34634 Spangenberg
Gemeinde Spangenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.