Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Spangenberg

Die heutige Größe erreichte die Stadt nach der Verwaltungs- und Gebietsreform in Hessen, als in den Jahren 1970 bis 1974 die heutigen Stadtteile mit Spangenberg zusammengeschlossen wurden. Sie hat etwa 6000 Einwohner und eine Gesamtfläche von 97,7 Quadratkilometern
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Schwalm-Eder-Kreis
Einwohner
6038 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34286
Vorwahl
05663
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 1, 34286 Spangenberg
Marktplatz 1, 34286 Spangenberg 34286 Hessen DE
Website
Ortsteile
Beieröde, Dörnbach, Giersgrund, Halbersdorf, Kaltenbach, Lamberg, Beieröde, Dörnbach, Giersgrund, Halbersdorf, Kaltenbach, Lamberg
Adressen:
1. Stadt Spangenberg
Wiesenstraße 1
34634 Spangenberg

2. Landkreis Schwalm-Eder
Steinweg 3
34613 Schwalmstadt

3. Bürgeramt Spangenberg
Bahnhofstraße 12
34634 Spangenberg
Gemeinde Spangenberg – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.