Im Mittelalter war Speyer als freie Reichsstadt eine der bedeutendsten Städte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Speyer (bis 1825 auch Speier) ist eine kreisfreie Stadt am Oberrhein
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Einwohner
50.565 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67346
Vorwahl
06232
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Deutschhof, GrafForsthaus, ImPalmer, Ludwigshof, Nonnenwhl, Rinkenbergerhof, Spitzrheinhof, Thomashof, Waldeck, Waldeslust, Waldonkel, Weiherhof, Windhof, Deutschhof, GrafForsthaus, ImPalmer, Ludwigshof, Nonnenwühl, RinkenbergerForsthaus, Rinkenbergerhof, Spitzrheinhof, Thomashof, Waldeck, Waldeslust, Waldonkel, Weiherhof, Windhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Speyer
Am Technik-Museum 1
67346 Speyer
2. Agentur für Arbeit Speyer
Schubertstraße 1
67346 Speyer
3. Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Am Schloß 25
67269 Fortbildung (nahe Speyer)
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 13:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.