Stammbach ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Hof.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Hof
Einwohner
2334 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95236
Vorwahlen
09256, 09255
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Abendhut, Biengarten, Förstenreuth, Hanauerhof, Hartmannseinzel, Höhlmhle, Kirschbaum, Kropfeinzel, Kropfmhle, Loh, Mittlereinzel, Obereinzel, Oelschnitz, Querenbach, Reba, Röhrigeinzel, Roth, Solg, Steinfurth, Untereinzel, Walzbach, Weickenreuth, Wiesenthal, Wildenhof, Winklas, Abendhut, Biengarten, Förstenreuth, Hanauerhof, Hartmannseinzel, Höhlmühle, Kirschbaum, Kropfeinzel, Kropfmühle, Loh, Mittlereinzel, Obereinzel, Oelschnitz, Querenbach, Reba
Adressen:
1. Gemeinde Stammbach, Hauptstraße 1, 95234 Stammbach
2. Landratsamt Hof, Kapellenstraße 1, 95028 Hof
3. Finanzamt Hof, Am Bahnhof 13, 95028 Hof
Gemeinde Stammbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.