Størteværkkog) und Wester Schnatebüll (nf. Stedesand (friesisch: Stääsönj) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein. Störtewerkerkoog (nf
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
856 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25920
Vorwahl
04662
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ackern, Altewarft, Blinge, Degel, Engebeek, Engemhle, Hasenhallig, Hörn, Hundebll, Maade, Perebll, Sandtoft, Schardebll, Schardebllfeld, Stedesanderdeich, Steinberg, Steinighörn, Störtewerkerkoog, Sderdeich, Trollebll, Ackern, Altewarft, Blinge, Degel, Engebeek, Engemühle, Hasenhallig, Hörn, Hundebüll, Maade, Perebüll, Sandtoft, Schardebüll, Schardebüllfeld, Stedesanderdeich, Steinberg, Steinighörn, Störtewerkerkoog, Süderdeich, Trollebüll
Adressen:
1. Gemeinde Stedesand
Am Rathaus 1
25836 Stedesand
2. Kreis Nordfriesland
Am Husumring 4
25813 Husum
3. Einwohnermeldeamt Stedesand
Am Rathaus 1
25836 Stedesand
Gemeinde Stedesand – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.