Steinau (plattdeutsch Steenau) ist eine niedersächsische Gemeinde im Landkreis Cuxhaven in der Samtgemeinde Land Hadeln und hat etwa 900 Einwohner.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
825 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
21775
Vorwahl
04756
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Altbachenbruch, Glind, Höring, Hunsrck, ImOhl, Kaltenhof, Lauenteil, Mhedeich, Neubachenbruch, Norderende, Norderwesterseite, Rimdidim, Sderende, Sderwesterseite, Wiesenmhle, Altbachenbruch, Glind, Höring, Hunsrück, ImOhl, Kaltenhof, Lauenteil, Mühedeich, Neubachenbruch, Norderende, Norderwesterseite, Rimdidim, Süderende, Süderwesterseite, Wiesenmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Steinau an der Straße
Hauptstraße 1
36396 Steinau an der Straße
2. Bürgeramt Steinau
Hauptstraße 1
36396 Steinau an der Straße
3. Ordnungsamt Steinau
Hauptstraße 1
36396 Steinau an der Straße
Gemeinde Steinau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.