Steingaden ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Steingaden
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
2921 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86989
Vorwahl
08862
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Biberschwöll, Bichl, Boschach, Brandstatt, Deutenhof, Egart, Engen, Fronreiten, Gagras, Gmeind, Gogel, Graben, Hiebler, Ilgen, Illach, Illberg, Jagdberg, Karlsebene, Kohlhofen, Kreisten, Kreuzberg, Kuchen, Langau, Lauterbach, Lechen, Lindegg, Litzau, Maderbichl, Moos, Oberengen, Reitersau, Resle, Sandgraben, Schlatt, Schlauch, Schwarzenbach, Staltannen, Steingädele, Tannen, Thal
Adressen:
1. Gemeinde Steingaden
Rathausstraße 1
82467 Steingaden
2. Hauptzollamt Augsburg
Stettenstraße 6
86150 Augsburg
3. Landratsamt Weilheim-Schongau
Hauptstraße 16
82362 Weilheim in Oberbayern
Gemeinde Steingaden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.