Steingaden ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Steingaden
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
2921 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86989
Vorwahl
08862
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Biberschwöll, Bichl, Boschach, Brandstatt, Deutenhof, Egart, Engen, Fronreiten, Gagras, Gmeind, Gogel, Graben, Hiebler, Ilgen, Illach, Illberg, Jagdberg, Karlsebene, Kohlhofen, Kreisten, Kreuzberg, Kuchen, Langau, Lauterbach, Lechen, Lindegg, Litzau, Maderbichl, Moos, Oberengen, Reitersau, Resle, Sandgraben, Schlatt, Schlauch, Schwarzenbach, Staltannen, Steingädele, Tannen, Thal
Adressen:
1. Gemeinde Steingaden
Rathausstraße 1
82467 Steingaden
2. Hauptzollamt Augsburg
Stettenstraße 6
86150 Augsburg
3. Landratsamt Weilheim-Schongau
Hauptstraße 16
82362 Weilheim in Oberbayern
Gemeinde Steingaden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.