Steinhöring ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
4066 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85643
Vorwahl
08094
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Abersdorf, Aschau, Bärmühle, Berg, Blöckl, Buchschechen, Dieding, Dietmering, Endorf, Englmeng, Etzenberg, Graben, Helletsgaden, Hintsberg, Höhenberg, Hofstett, Holzhäusl, Hub, Kraiß, Lehen, Lieging, Mayrhof, Meiletskirchen, Neuhausen, Niederaltmannsberg, Oberseifsieden, Öd, Ölmühle, Ötzmann, Pollmoos, Ranhartsberg, Rinding, Ruhensdorf, Salzburg, StChristroph, Schrankenschneider, Schützen, Schweig, Sprinzenöd, Stinau
Adressen:
1. Gemeinde Steinhöring, Hauptstraße 1, 85560 Steinhöring
2. Standesamt Steinhöring, Hauptstraße 1, 85560 Steinhöring
3. Amtsgericht Ebersberg, Marktplatz 1, 85560 Ebersberg
Gemeinde Steinhöring – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.