Stockelsdorf ist eine amtsfreie Gemeinde im Kreis Ostholstein, Schleswig-Holstein. Stockelsdorf liegt unmittelbar an der nördlichen Stadtgrenze zur Hansestadt Lübeck und bildet mit dieser und der östlich angrenzenden Stadt Bad Schwartau eine Agglomeration
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
17.079 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
23612, 23617
Vorwahlen
04504, 04505, 04506, 0451
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bareneck, Bargerbrck, Bargerhof, Bohnrade, Fackenburg, Lilienkuhl, Mori, Ravensbusch, Wstenei, Bareneck, Bargerbrück, Bargerhof, Bohnrade, EckhorsterHeckkaten, Fackenburg, GroßsteinraderHeckkaten, Lilienkuhl, Mori, Ravensbusch, Wüstenei
Adressen:
1. Gemeinde Stockelsdorf, Am Markt 1, 23617 Stockelsdorf
2. Amtsgericht Lübeck, Beckergrube 4, 23552 Lübeck
3. Kreisverwaltung Ostholstein, Eutiner Str. 4, 23701 Eutin
Gemeinde Stockelsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.