Storbeck-Frankendorf ist eine Gemeinde im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Ostprignitz-Ruppin
Einwohner
479 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16818
Vorwahlen
033924, 03391
Adresse der Amtsverwaltung
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Storbeck-Frankendorf
Hauptstraße 1
17326 Storbeck-Frankendorf
2. Landkreis Vorpommern-Greifswald
Am Markt 1
17389 Anklam
3. Amt für Landwirtschaft, Umwelt und Flurneuordnung
Lange Straße 5
17375 Grimmen
Gemeinde Storbeck-Frankendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 13:30 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: 09:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.