Storbeck-Frankendorf ist eine Gemeinde im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Ostprignitz-Ruppin
Einwohner
479 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16818
Vorwahlen
033924, 03391
Adresse der Amtsverwaltung
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Storbeck-Frankendorf
Hauptstraße 1
17326 Storbeck-Frankendorf
2. Landkreis Vorpommern-Greifswald
Am Markt 1
17389 Anklam
3. Amt für Landwirtschaft, Umwelt und Flurneuordnung
Lange Straße 5
17375 Grimmen
Gemeinde Storbeck-Frankendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 13:30 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: 09:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.