Zudem ist sie Kernstadt der europäischen Metropolregion Stuttgart (etwa 5,3 Millionen Einwohner), der fünftgrößten in Deutschland. Die sechstgrößte Stadt Deutschlands bildet das Zentrum der rund 2,7 Millionen Einwohner zählenden Region Stuttgart, eines der größten Ballungsräume Deutschlands
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
626.275 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
70173–70619
Vorwahl
0711
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
BadCannstatt, Birkach, Botnang, Degerloch, Feuerbach, Hedelfingen, Möhringen, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Plieningen, Sillenbuch, Stammheim, Untertürkheim, Vaihingen, Wangen, Weilimdorf, Zuffenhausen, Glemstal
Adressen:
1. Stadt Stuttgart - Rathaus, Eberhardstraße 39, 70173 Stuttgart
2. Landratsamt Stuttgart - Friedrichstraße 10, 70174 Stuttgart
3. Regierungspräsidium Stuttgart - Keplerstraße 11, 70174 Stuttgart
Gemeinde Stuttgart – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.