Sulingen ist eine Kleinstadt im Zentrum des Landkreises Diepholz, 50 km südlich von Bremen.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
13.005 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27232
Vorwahl
04271
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bocksgrnden, Brnhausen, Coldewey, Dahlskamp, Feldhausen, Hassel, Herelse, KleinLessen, Labbus, Lindern, Nechtelsen, Nordsulingen, Stehlen, Thiermann, Vorwerk, Vorwohlde, Bocksgründen, Brünhausen, Coldewey, Dahlskamp, Feldhausen, Hassel, Herelse, KleinLessen, Labbus, Lindern, Nechtelsen, Nordsulingen, Stehlen, Thiermann, Vorwerk, Vorwohlde
Adressen:
1. Stadt Sulingen, Am Markt 1, 27232 Sulingen
2. Landkreis Diepholz, Krankenhausstraße 5, 27232 Sulingen
3. Polizeiinspektion Diepholz, Hindenburgstraße 30, 27232 Sulingen
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.