Mit 18.513 Einwohnern ist Südbrookmerland die drittgrößte Kommune des Landkreises Aurich (nach den Städten Aurich und Norden) und nach Moormerland und Westoverledingen die drittgrößte ländliche Gemeinde Ostfrieslands. Sie entstand am 1. Juli 1972 im Rahmen der Gemeindegebietsreform durch den Zusammenschluss von zehn früher selbstständigen Gemeinden, die heute die Ortschaften bilden
Bundesland
Landkreis
Einwohner
18.264 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26624
Vorwahlen
04942, 04941, 04934
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Südbrookmerland
Hauptstraße 12
26624 Südbrookmerland
2. Finanzamt Aurich
Schillerstraße 1
26603 Aurich
3. Landkreis Aurich
Am Markt 2
26603 Aurich
Gemeinde Südbrookmerland – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf