Sie ist geprägt von Landwirtschaft und Tourismus mit dem Schwerpunkt am Großen Meer, dem viertgrößten Binnensee Niedersachsens. Sie entstand am 1. Juli 1972 im Rahmen der Gemeindegebietsreform durch den Zusammenschluss von zehn früher selbstständigen Gemeinden, die heute die Ortschaften bilden
Bundesland
Landkreis
Einwohner
18.264 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26624
Vorwahlen
04942, 04941, 04934
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Südbrookmerland
Hauptstraße 12
26624 Südbrookmerland
2. Finanzamt Aurich
Schillerstraße 1
26603 Aurich
3. Landkreis Aurich
Am Markt 2
26603 Aurich
Gemeinde Südbrookmerland – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.