Sie besteht aus den beiden ursprünglich eigenständigen Hauptorten St
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
29.257 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47918
Vorwahlen
02151, 02156 Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Vorwahl falsch
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Tönisvorst, Rathausplatz 1, 47918 Tönisvorst
2. Bürgerbüro Tönisvorst, Hauptstraße 100, 47918 Tönisvorst
3. Ordnungsamt Tönisvorst, Rathausplatz 1, 47918 Tönisvorst
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.