Todendorf (niederdeutsch Todendörp) ist eine Gemeinde im Kreis Stormarn in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Stormarn
Einwohner
1281 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
22965
Vorwahl
04534
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Altenfelde, AmMoor, Bornbrook, Fliegenberg, Heeschtwiete, Höltenklink, Hopfenberg, Kalkkuhle, Krummstck, Mannhagen, Mhlenteich, Niekoppel, Ochsenkoppel, Okenrade, Papendiek, Pöhlswiese, Rönnbaum, Viehrögen, Altenfelde, AmMoor, Bornbrook, Fliegenberg, Heeschtwiete, Höltenklink, Hopfenberg, Kalkkuhle, Krummstück, Mannhagen, Mühlenteich, Niekoppel, Ochsenkoppel, Okenrade, Papendiek, Pöhlswiese, Rönnbaum, Viehrögen
Adressen:
1. Gemeinde Todendorf, Am Dorfplatz 1, 24257 Todendorf
2. Amtsverwaltung Probstei, Am Markt 1, 24217 Schönberg
3. Einwohnermeldeamt Kiel, Fleethörn 9, 24103 Kiel
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.