Todendorf (niederdeutsch Todendörp) ist eine Gemeinde im Kreis Stormarn in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Stormarn
Einwohner
1281 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
22965
Vorwahl
04534
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Altenfelde, AmMoor, Bornbrook, Fliegenberg, Heeschtwiete, Höltenklink, Hopfenberg, Kalkkuhle, Krummstck, Mannhagen, Mhlenteich, Niekoppel, Ochsenkoppel, Okenrade, Papendiek, Pöhlswiese, Rönnbaum, Viehrögen, Altenfelde, AmMoor, Bornbrook, Fliegenberg, Heeschtwiete, Höltenklink, Hopfenberg, Kalkkuhle, Krummstück, Mannhagen, Mühlenteich, Niekoppel, Ochsenkoppel, Okenrade, Papendiek, Pöhlswiese, Rönnbaum, Viehrögen
Adressen:
1. Gemeinde Todendorf, Am Dorfplatz 1, 24257 Todendorf
2. Amtsverwaltung Probstei, Am Markt 1, 24217 Schönberg
3. Einwohnermeldeamt Kiel, Fleethörn 9, 24103 Kiel
Gemeinde Todendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.