Treia (dänisch: Treja) ist eine Gemeinde in einem waldreichen Gebiet an der Treene im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
1603 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24896, 24887Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
04626
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Brekenrhe, Bremsburg, Geilwang, Goosholz, Grft, Grumsholm, Harenburg, Hochholz, Ipland, Jörtle, Krau, Nedderwatt, Norderbrok, Ostertreia, Schwienholz, Westertreia, Brekenrühe, Bremsburg, Geilwang, Goosholz, Grüft, Grumsholm, Harenburg, Hochholz, Ipland, Jörtle, Krau, Nedderwatt, Norderbrok, Ostertreia, Schwienholz, Westertreia
Adressen:
1. Gemeinde Treia
Schulstraße 5
24955 Treia
2. Amtsgericht Schleswig
Gartenstraße 1
24837 Schleswig
3. Kreis Schleswig-Flensburg
Kreisverwaltung
Schleswiger Str. 74
24837 Schleswig
Gemeinde Treia – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.