Zum Gemeindegebiet gehören Goosholz (dän
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
1603 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24896, 24887Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
04626
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Brekenrhe, Bremsburg, Geilwang, Goosholz, Grft, Grumsholm, Harenburg, Hochholz, Ipland, Jörtle, Krau, Nedderwatt, Norderbrok, Ostertreia, Schwienholz, Westertreia, Brekenrühe, Bremsburg, Geilwang, Goosholz, Grüft, Grumsholm, Harenburg, Hochholz, Ipland, Jörtle, Krau, Nedderwatt, Norderbrok, Ostertreia, Schwienholz, Westertreia
Adressen:
1. Gemeinde Treia
Schulstraße 5
24955 Treia
2. Amtsgericht Schleswig
Gartenstraße 1
24837 Schleswig
3. Kreis Schleswig-Flensburg
Kreisverwaltung
Schleswiger Str. 74
24837 Schleswig
Gemeinde Treia – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.