Tyrlaching ist die südlichste Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Altötting und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Kirchweidach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1069 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84558
Vorwahl
08623
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aichbichl, Eberheissing, Emmering, Hainbuchreut, Heigermoos, Kienertsham, Kraham, Loah, Meggenthal, Moosen, Niederbuch, Oberbuch, Oberschnitzing, Pilling, Pirkern, Starkern, Stockham, Stöckeln, Untermeggenthal, Unterschnitzing, Wiesenzart, Zageln, Zaiselham, Aichbichl, Eberheissing, Emmering, Hainbuchreut, Heigermoos, Kienertsham, Kraham, Loah, Meggenthal, Moosen, Niederbuch, Oberbuch, Oberschnitzing, Pilling, Pirkern, Starkern, Stockham
Adressen:
1. Gemeindebüro Tyrlaching, Hauptstraße 1, 84367 Tyrlaching
2. Bürgerbüro Landkreis Altötting, Therese-von-Bayern-Straße 9, 84503 Altötting
3. Finanzamt Altötting, Rosenstraße 11, 84503 Altötting
Gemeinde Tyrlaching – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.