Kirchweidach ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Altötting und ein Mitglied der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2676 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84558
Vorwahl
08623
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aderleiten, Aich, Amersberg, Attenberg, Berreit, Bicheln, Birnbaum, Bonau, Brandl, Brunnhof, Edenberg, Edenstraß, Edt, Erdlehen, Fehenberg, Fernreith, Frholzen, Gatterstall, Glocken, Großschleberg, Gutendorf, Haid, Halla, Harl, Hart, Hochholzen, Irgreit, Kaitl, Kaltenstadl, Kräuburg, Krumbach, Lenzau, Loding, Lohner, Manetsed, Mitterau, Mitterwinkl, Niederau, Niederhofen, Oberaign
Adressen:
1. Gemeinde Kirchweidach, Hauptstraße 1, 84562 Kirchweidach
2. Landratsamt Altötting, Kapellplatz 1, 84503 Altötting
3. Amtsgericht Altötting, Schillerstraße 1, 84503 Altötting
Gemeinde Kirchweidach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.