April 1956 ist Tübingen Große Kreisstadt. Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Als zwölftgrößte Stadt Baden-Württembergs hat Tübingen etwa 87.000 Einwohner (Mai 2016) und besitzt von allen Städten Deutschlands den niedrigsten Altersdurchschnitt (39,1 Jahre am 31. Dezember 2015). Gemeinsam mit der östlichen Nachbarstadt Reutlingen bildet sie eines der 14 Oberzentren des Landes
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
91.877 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
72070, 72072, 72074, 72076
Vorwahlen
07071, 07073, 07472
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bläsikelter
Adressen:
1. Stadt Tübingen, Rathaus, Marktgasse 1, 72070 Tübingen
2. Landratsamt Tübingen, Wilhelm-Keil-Straße 50, 72074 Tübingen
3. Universitätsklinikum Tübingen, Hoppe-Seyler-Straße 3, 72076 Tübingen
Gemeinde Tübingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.