Insgesamt versorgt die Stadt im Umland ein Einzugsgebiet mit rund 50.000 Menschen. Sie ist als Chorstadt des Nordens und Rosen- und Hochzeitsstadt an der Pinnau bekannt. Uetersen gehört zur Metropolregion Hamburg, zur Maritimen Landschaft Unterelbe und zur AktivRegion Pinneberger Marsch & Geest
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Einwohner
18.476 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25436
Vorwahl
04122
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Klevendeich, Lander, Oberglinde, Unterglinde, Klevendeich, Lander, Oberglinde, Unterglinde
Adressen:
1. Stadt Uetersen
Am Markt 1
25436 Uetersen
2. Rathaus Uetersen
Am Markt 1
25436 Uetersen
3. Einwohnermeldeamt Uetersen
Am Markt 1
25436 Uetersen
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.