Heist ist eine Gemeinde im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Einwohner
2852 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25492
Vorwahl
04122
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Heist, Gemeinde Heist, Am Markt 1, 21502 Heist
2. Heist, Amtsgericht Pinneberg, Bahnhofstraße 1, 25421 Pinneberg
3. Heist, Einwohnermeldeamt, Rathausstraße 1, 21502 Heist
Gemeinde Heist – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Erschließungsarbeiten zum B-Plangebiet Nr. 20 "Am Säberg" in Heist sind abgeschlossen. Bauanträge können jetzt eingereicht werden, jedoch ohne Berücksichtigung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 20 due to a Bundesverwaltungsgericht decision.
- Grundstückspreise in Heist sind in den letzten 12 Monaten um 7,7 % und in den letzten 3 Jahren um 9 % gestiegen, mit aktuellen Preisen zwischen 438 €/m2 und 656 €/m2.
- Keine neuen Bebauungspläne in Heist wurden in den letzten Monaten veröffentlicht, aber bestehende Pläne regeln die bauliche Nutzung und Infrastruktur.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.