Unterammergau ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1530 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82497
Vorwahl
08822
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Kappel, Scherenau, Kappel, Scherenau
Adressen:
1. Gemeinde Unterammergau, Hauptstraße 27, 82497 Unterammergau
2. Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Richard-Strauss-Straße 61, 82467 Garmisch-Partenkirchen
3. Finanzamt Garmisch-Partenkirchen, Hoher Weg 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Gemeinde Unterammergau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.