Unterroth ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Neu-Ulm und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Buch.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Schwaben                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1139 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
89299                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
07343                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Matzenhofen, Matzenhofen                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Unterroth, Unterroth 1, 87773 Unterroth  
2. Landratsamt Unterallgäu, Schwabenstraße 11, 87719 Mindelheim  
3. IHK Schwaben, Richard-Wagner-Straße 1, 86150 Augsburg  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Unterroth – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
 
                                - Dienstag: 08:00 - 12:00
 
                                - Mittwoch: 08:00 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 08:00 - 12:00
 
                                - Freitag: 08:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
 - GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
 
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
 - Garagen und überdachte Stellplätze
 - Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
 
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
 
                             
                         
                        
                            Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
                            
                                Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
 - Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
 - Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
 - Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
 
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.