Viernheim [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈfɪʁn-] (Das i wird kurz gesprochen, trotz der Schreibung mit ie, mundartlich: Verne) ist eine mittlere Industriestadt nordöstlich von Mannheim im Wirtschafts- und Ballungsraum Metropolregion Rhein-Neckar
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
34.189 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68519
Vorwahl
06204
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Viernheim
Rathausplatz 1
68519 Viernheim
2. Bürgeramt Viernheim
Rathausplatz 1
68519 Viernheim
3. Ordnungsamt Viernheim
Rathausplatz 1
68519 Viernheim
Gemeinde Viernheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.