Viernheim [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈfɪʁn-] (Das i wird kurz gesprochen, trotz der Schreibung mit ie, mundartlich: Verne) ist eine mittlere Industriestadt nordöstlich von Mannheim im Wirtschafts- und Ballungsraum Metropolregion Rhein-Neckar
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
34.189 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68519
Vorwahl
06204
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Viernheim
Rathausplatz 1
68519 Viernheim
2. Bürgeramt Viernheim
Rathausplatz 1
68519 Viernheim
3. Ordnungsamt Viernheim
Rathausplatz 1
68519 Viernheim
Gemeinde Viernheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet