Der Marktflecken Villmar ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Limburg-Weilburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
6699 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65606
Vorwahlen
06482 (Villmar),06483 (Weyer),06474 (Aumenau, Falkenbach, Langhecke, Seelbach)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
Gemeinde Villmar
Am Markt 1
65556 Villmar
Bürgerbüro Villmar
Bahnhofstraße 19
65556 Villmar
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg
Westerwaldstraße 23
65549 Limburg an der Lahn
Gemeinde Villmar – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.