Vilsheim ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
2768 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84186
Vorwahlen
08706, 08705
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenburg, BadhausAst, Damm, Dirnaibach, Garnzell, Gleißenbach, Gtersdorf, Hupferding, Kapfing, Kemoden, Kerschreuth, Langenvils, Lechau, Matzenau, Reichersdorf, Reitgarten, Ried, Rothenkasten, Schellenberg, Schraham, Schweiberg, Thalham, Thannlohe, TristlaDamm, Viehhausen, Wieskatzing, Altenburg, BadhausAst, Damm, Dirnaibach, Garnzell, Gleißenbach, Gütersdorf, Hupferding, Kapfing, Kemoden, Kerschreuth, Langenvils, Lechau, Matzenau
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Vilsheim, Hauptstraße 1, 84183 Vilsheim
2. Finanzamt Landshut, Ludwigstraße 20, 84034 Landshut
3. Einwohnermeldeamt Vilsheim, Hauptstraße 1, 84183 Vilsheim
Gemeinde Vilsheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.