Visselhövede [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˌfɪsl̩ˈhøːvədə] (niederdeutsch Visselhöövd) ist eine Kleinstadt im Landkreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen, am Westrand der Lüneburger Heide.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9589 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27374
Vorwahl
04262
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Affwinkel, Battenbrock, Bretel, Buchholz, Delventhal, Drögenbostel, Düsternheide, Grapenmühlen, Heelsen, Hiddingen, Hütthof, Jürshof, Limmerberg, Moordorf, NeuWehnsen, Rosebruch, Schwitschen, Wehnsen
Adressen:
1. Stadt Visselhövede, Am Markt 3, 27374 Visselhövede
2. Landkreis Rotenburg (Wümme), Steinweg 2, 27356 Rotenburg (Wümme)
3. Einwohnermeldeamt Visselhövede, Am Markt 3, 27374 Visselhövede
Gemeinde Visselhövede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf