Elsdorf ist eine Gemeinde im Landkreis Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
2003 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
27404
Vorwahlen
04281, 04282, 04286
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Badenhorst, Bockhorst, Brockendorf, Burgwall, Desdorf, Ehestorf, Elsdorf, Escherbrck, Escherbrge, Eschergewähr, Frankenbostel, Hatzte, Hohenkamp, Neu-Angelsdorf, Neuenhof, Ohndorf, Osenhorst, Poitzendorf, Reuschenberg, Sophienerde, Badenhorst, Bockhorst, Brockendorf, Burgwall, Desdorf, Ehestorf, Escherbrück, Escherbürge, Eschergewähr, Frankenbostel, Hatzte, Hohenkamp, Neu-Angelsdorf, Neuenhof, Ohndorf, Osenhorst, Poitzendorf, Reuschenberg, Sophienerde
Gemeinde Elsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Elsdorf hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 20 "Sandkamp" am 26.02.2019 gefasst. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte vom 04.07.2022 bis 05.08.2022.
- In Elsdorf laufen multiple Bebauungsplanverfahren, darunter die 6. Änderung des Bebauungsplans Angelsdorf-Friedhof, Änderungen und Aufhebungen von Bebauungsplänen für Windkraftanlagen, sowie Pläne für Gewerbegebiete und andere städtebauliche Entwicklungen.
- Weitere Bebauungspläne betreffen unter anderem das Interkommunale Gewerbegebiet Elsdorf/Kerpen Sindorf-West, das Gewerbegebiet Nord in Elsdorf und das Quartier am Aktiven Zentrum in Angelsdorf.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.