Vogtareuth ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim zwischen Rosenheim und Wasserburg am Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3177 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83569
Vorwahl
08038
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Benning, Buch, Eglham, Egllack, Entmoos, Forst, Gaffl, Haid, Hölking, Holzleiten, Könbarn, Rackerting, Reipersberg, Ried, Schneiderwies, Seppl, Straßkirchen, Straßöd, Sulmaring, Sunkenroth, Tödtenberg, Viehhausen, Vogleiten, Wall, Weikering, Winkl, Benning, Buch, Eglham, Egllack, Entmoos, Forst, Gaffl, Haid, Hölking, Holzleiten, Könbarn, Rackerting, Reipersberg, Ried
Adressen:
Gemeinde Vogtareuth
Schulstraße 2
83119 Vogtareuth
Kreisverwaltungsreferat Rosenheim
Richard-Wagner-Straße 2
83022 Rosenheim
Landratsamt Rosenheim
Bürgerstraße 2
83022 Rosenheim
Gemeinde Vogtareuth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.