Vollerwiek (dänisch: Follervig, friesisch: Folerwiik) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
225 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25836
Vorwahl
04862
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Batterie, Blocksberg, Mhlendeich, Mhlenkoog, Spannbllhörn, Sderdeich, Westerdeich, Batterie, Blocksberg, Mühlendeich, Mühlenkoog, Spannbüllhörn, Süderdeich, Westerdeich
Adressen:
1. Gemeinde Vollerwiek, Dorfstraße 15, 25836 Vollerwiek
2. Fachdienst Bürgerdienste, Am Markt 1, 25821 Hamburg
3. Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein, Am Alten Deich 1, 25767 Altes Land
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.