Vollerwiek (dänisch: Follervig, friesisch: Folerwiik) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
225 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25836
Vorwahl
04862
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Batterie, Blocksberg, Mhlendeich, Mhlenkoog, Spannbllhörn, Sderdeich, Westerdeich, Batterie, Blocksberg, Mühlendeich, Mühlenkoog, Spannbüllhörn, Süderdeich, Westerdeich
Adressen:
1. Gemeinde Vollerwiek, Dorfstraße 15, 25836 Vollerwiek
2. Fachdienst Bürgerdienste, Am Markt 1, 25821 Hamburg
3. Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein, Am Alten Deich 1, 25767 Altes Land
Gemeinde Vollerwiek – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.