Vollerwiek (dänisch: Follervig, friesisch: Folerwiik) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
Nordfriesland                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
225 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
25836                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
04862                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Batterie, Blocksberg, Mhlendeich, Mhlenkoog, Spannbllhörn, Sderdeich, Westerdeich, Batterie, Blocksberg, Mühlendeich, Mühlenkoog, Spannbüllhörn, Süderdeich, Westerdeich                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Vollerwiek, Dorfstraße 15, 25836 Vollerwiek  
2. Fachdienst Bürgerdienste, Am Markt 1, 25821 Hamburg  
3. Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein, Am Alten Deich 1, 25767 Altes Land
                        
                        
                            
                                Gemeinde Vollerwiek – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
 
                                - Dienstag: 09:00 - 12:00
 
                                - Mittwoch: 09:00 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 09:00 - 12:00
 
                                - Freitag: 09:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
 - Mischgebiete
 - Gewerbegebiete
 - Industriegebiete
 - Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
 
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
 - Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
 - Verhindert störende Nutzungskonflikte
 - Steuert die städtebauliche Entwicklung
 
 
                             
                         
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
 - Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
 - Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
 - Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
 
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
 - Erarbeitung des Änderungsentwurfs
 - Öffentlichkeitsbeteiligung
 - Abwägung der Stellungnahmen
 - Satzungsbeschluss
 - Bekanntmachung
 
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.