Vorbach ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1026 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95519
Vorwahl
09205
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Ernstfeld, Grn, Hammermhle, Höflas, Menzlas, Moos, Naslitz, Neumhle, Oberbibrach, Rosamhle, Rothmhle, Starkenacker, Unterbibrach, Vorbach, Ernstfeld, Grün, Hammermühle, Höflas, Menzlas, Moos, Naslitz, Neumühle, Oberbibrach, Rosamühle, Rothmühle, Starkenacker, Unterbibrach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 16:00
Donnerstag: 08:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.