Wabern ist eine Gemeinde im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis an der Main-Weser-Bahn (Kassel–Frankfurt)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Schwalm-Eder-Kreis
Einwohner
7349 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
34590, 34576
Vorwahl
05683
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Cappel, Falkenhof, Grundmhle, Mosenberg, Tannenhöhe, Waldhof, Cappel, Falkenhof, Grundmühle, Mosenberg, Tannenhöhe, Waldhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wabern, Sandsteig 4, 8124 Wabern
2. Steueramt Wabern, Wabernstrasse 15, 8124 Wabern
3. Einwohnerdienste Wabern, Kirchenthurnenstrasse 1, 8124 Wabern
Gemeinde Wabern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet