Wabern ist eine Gemeinde im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis an der Main-Weser-Bahn (Kassel–Frankfurt)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Schwalm-Eder-Kreis
Einwohner
7349 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
34590, 34576
Vorwahl
05683
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Cappel, Falkenhof, Grundmhle, Mosenberg, Tannenhöhe, Waldhof, Cappel, Falkenhof, Grundmühle, Mosenberg, Tannenhöhe, Waldhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wabern, Sandsteig 4, 8124 Wabern
2. Steueramt Wabern, Wabernstrasse 15, 8124 Wabern
3. Einwohnerdienste Wabern, Kirchenthurnenstrasse 1, 8124 Wabern
Gemeinde Wabern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.