Wagenfeld ist eine im Süden des Landkreises Diepholz gelegene Einheitsgemeinde mit den Ortsteilen Wagenfeld im westlichen und Ströhen im östlichen Teil.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7304 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49419
Vorwahlen
05444, 05774
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Auburg, Bockel, BockelerSchweiz, Dversbruch, Falldorf, Finkenstedt, Förlingen, Förlingerbruch, Haßlingen, Hemsloherbruch, Kattelmann, Neustadt, Schelandshof, Speckmann, StemmwederMoor, Uhlenberg, Zaunbrinkswiesen, Auburg, Bockel, BockelerSchweiz, Düversbruch, Falldorf, Finkenstedt, Förlingen, Förlingerbruch, Haßlingen, Hemsloherbruch, Kattelmann, Neustadt, Schelandshof, Speckmann, StemmwederMoor, Uhlenberg, Zaunbrinkswiesen
Adressen:
1. Gemeinde Wagenfeld, Bahnhofstraße 6, 49419 Wagenfeld
2. Ordnungsamt Wagenfeld, Gartenstraße 2, 49419 Wagenfeld
3. Einwohnermeldeamt Wagenfeld, Marktstraße 1, 49419 Wagenfeld
Gemeinde Wagenfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.