Kaisersbach ist eine Gemeinde im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rems-Murr-Kreis
Einwohner
2448 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73667, 73553, 73642
Vorwahl
07184
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Brandhöfle, Bruch, Cronhtte, Ebersberg, Ebersbergmhle, Ebni, Eulenhof, Fratzenklingenhof, Fratzenwiesenhof, Gallenhöfle, Gebenweiler, Gebenweiler-Gehren, Gmeinweiler, Grairich, Grasgehren, Hägerhof, Heppichgehren, Höfenäckerle, Kaltenbronnhof, Kellerklinghöfle, Killenhof, Menzles, Menzlesmhle, Mönchhof, Rotbachhöfle, Rotenmad, Sägbhl, Schadberg, Schmalenberg, Silberhäusle, Spatzenhof, Strohhof, Täle, Weidenbach, Weidenhof, Wiesensteighof, Ziegelhtte, Brandhöfle, Bruch, Cronhütte
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kaisersbach
Hauptstraße 40
73667 Kaisersbach
2. Ordnungsamt Kaisersbach
Hauptstraße 40
73667 Kaisersbach
3. Finanzamt Waiblingen
Wiesenstraße 4
71332 Waiblingen
Gemeinde Kaisersbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet