Kaisersbach ist eine Gemeinde im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rems-Murr-Kreis
Einwohner
2448 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73667, 73553, 73642
Vorwahl
07184
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Brandhöfle, Bruch, Cronhtte, Ebersberg, Ebersbergmhle, Ebni, Eulenhof, Fratzenklingenhof, Fratzenwiesenhof, Gallenhöfle, Gebenweiler, Gebenweiler-Gehren, Gmeinweiler, Grairich, Grasgehren, Hägerhof, Heppichgehren, Höfenäckerle, Kaltenbronnhof, Kellerklinghöfle, Killenhof, Menzles, Menzlesmhle, Mönchhof, Rotbachhöfle, Rotenmad, Sägbhl, Schadberg, Schmalenberg, Silberhäusle, Spatzenhof, Strohhof, Täle, Weidenbach, Weidenhof, Wiesensteighof, Ziegelhtte, Brandhöfle, Bruch, Cronhütte
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kaisersbach
Hauptstraße 40
73667 Kaisersbach
2. Ordnungsamt Kaisersbach
Hauptstraße 40
73667 Kaisersbach
3. Finanzamt Waiblingen
Wiesenstraße 4
71332 Waiblingen
Gemeinde Kaisersbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.