Waldkirchen liegt am Goldenen Steig und ist die größte und jüngste Stadt im niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Freyung-Grafenau
Einwohner
10.901 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94065
Vorwahlen
08581, 08551, 08582
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Appmannsberg, Atzesberg, Auerbach, Bernhardsberg, Böhmzwiesel, Dorn, Edelmhle, Edwaidl, Ensmannsreut, Erlauzwiesel, Frischeck, Geiermhle, Großwies, Haberlmhle, Hochreut, Höhenberg, Höpplhof, Kanau, Karlsbach, Karlsbachmhle, Khn, Lämmersreut, Manzing, Mayersäge, Mitterleinbach, Oberhöhenstetten, Oberleinbach, Oberndorf, ™dhof, Pfeffermhle, Pilgramsberg, Pollmannsdorf, Raffelsberg, Randlsäge, Ratzing, Reut, Reutmhle, Richardsreut, Rohrwies, Saßbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Waldkirchen
Marktplatz 1
94065 Waldkirchen
2. Landratsamt Passau
Bahnhofstraße 7
94032 Passau
3. Forstamt Waldkirchen
Biberstraße 3
94065 Waldkirchen
Gemeinde Waldkirchen – Öffnungszeiten
- Montag:
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FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf