Waldkirchen liegt am Goldenen Steig und ist die größte und jüngste Stadt im niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Freyung-Grafenau
Einwohner
10.901 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94065
Vorwahlen
08581, 08551, 08582
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Appmannsberg, Atzesberg, Auerbach, Bernhardsberg, Böhmzwiesel, Dorn, Edelmhle, Edwaidl, Ensmannsreut, Erlauzwiesel, Frischeck, Geiermhle, Großwies, Haberlmhle, Hochreut, Höhenberg, Höpplhof, Kanau, Karlsbach, Karlsbachmhle, Khn, Lämmersreut, Manzing, Mayersäge, Mitterleinbach, Oberhöhenstetten, Oberleinbach, Oberndorf, ™dhof, Pfeffermhle, Pilgramsberg, Pollmannsdorf, Raffelsberg, Randlsäge, Ratzing, Reut, Reutmhle, Richardsreut, Rohrwies, Saßbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Waldkirchen
Marktplatz 1
94065 Waldkirchen
2. Landratsamt Passau
Bahnhofstraße 7
94032 Passau
3. Forstamt Waldkirchen
Biberstraße 3
94065 Waldkirchen
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.