Sie ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort und gemäß Landesplanung als Grundzentrum ausgewiesen. Bis zum 1
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5211 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66914
Vorwahl
06373
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Eichelscheiderhof, Erlenhof, Mohrmhle, Ohlbhlerhof, Waldhaus, Waldziegelhtte, Eichelscheiderhof, Erlenhof, HengstwalderZiegelhütte, Mohrmühle, Ohlbühlerhof, Waldhaus, Waldziegelhütte
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Waldmohr
Marktstraße 1
66914 Waldmohr
2. Ordnungsamt Waldmohr
Marktstraße 1
66914 Waldmohr
3. Bauamt der Verbandsgemeinde Waldmohr
Marktstraße 1
66914 Waldmohr
Gemeinde Waldmohr – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.