Waldmohr ist eine Ortsgemeinde in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz. Bis zum 1
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5211 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66914
Vorwahl
06373
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Eichelscheiderhof, Erlenhof, Mohrmhle, Ohlbhlerhof, Waldhaus, Waldziegelhtte, Eichelscheiderhof, Erlenhof, HengstwalderZiegelhütte, Mohrmühle, Ohlbühlerhof, Waldhaus, Waldziegelhütte
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Waldmohr
Marktstraße 1
66914 Waldmohr
2. Ordnungsamt Waldmohr
Marktstraße 1
66914 Waldmohr
3. Bauamt der Verbandsgemeinde Waldmohr
Marktstraße 1
66914 Waldmohr
Gemeinde Waldmohr – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf