Bis zum 1. Waldmohr ist eine Ortsgemeinde in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5211 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66914
Vorwahl
06373
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Eichelscheiderhof, Erlenhof, Mohrmhle, Ohlbhlerhof, Waldhaus, Waldziegelhtte, Eichelscheiderhof, Erlenhof, HengstwalderZiegelhütte, Mohrmühle, Ohlbühlerhof, Waldhaus, Waldziegelhütte
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Waldmohr
Marktstraße 1
66914 Waldmohr
2. Ordnungsamt Waldmohr
Marktstraße 1
66914 Waldmohr
3. Bauamt der Verbandsgemeinde Waldmohr
Marktstraße 1
66914 Waldmohr
Gemeinde Waldmohr – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.