Sie ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort und gemäß Landesplanung als Grundzentrum ausgewiesen. Waldmohr ist eine Ortsgemeinde in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5211 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66914
Vorwahl
06373
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Eichelscheiderhof, Erlenhof, Mohrmhle, Ohlbhlerhof, Waldhaus, Waldziegelhtte, Eichelscheiderhof, Erlenhof, HengstwalderZiegelhütte, Mohrmühle, Ohlbühlerhof, Waldhaus, Waldziegelhütte
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Waldmohr
Marktstraße 1
66914 Waldmohr
2. Ordnungsamt Waldmohr
Marktstraße 1
66914 Waldmohr
3. Bauamt der Verbandsgemeinde Waldmohr
Marktstraße 1
66914 Waldmohr
Gemeinde Waldmohr – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.