Sie gehört zur europäischen Metropolregion Rhein-Neckar (bis 20. Walldürn ist eine Stadt im Neckar-Odenwald-Kreis in Baden-Württemberg, bekannt durch die Wallfahrt zum Blutwunder von Walldürn
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Neckar-Odenwald-Kreis
Einwohner
11.612 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
74731, 63928
Vorwahlen
06282, 06285, 06286
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Stürzenhardt, Vollmersdorf
Adressen:
1. Stadt Walldürn, Hauptstraße 1, 74731 Walldürn
2. Ordnungsamt Walldürn, Hauptstraße 1, 74731 Walldürn
3. Bürgeramt Walldürn, Hauptstraße 1, 74731 Walldürn
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.