Wallerfangen (französisch Vaudrevange) ist eine Gemeinde im Landkreis Saarlouis rund 25 km nordwestlich von Saarbrücken unmittelbar an der Grenze zu Frankreich gelegen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9220 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
66794–66798
Vorwahlen
06831, 06837
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Donnerborn, Harras, Limberg, Oberlimberg, Rammelfangen, Sonnental, Donnerborn, Harras, Limberg, Oberlimberg, Rammelfangen, Sonnental
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wallerfangen
An der Kirche 1
66798 Wallerfangen
2. Ordnungsamt Wallerfangen
Rathausstraße 2
66798 Wallerfangen
3. Finanzamt Merzig
Am Schanzenberg 1
66663 Merzig
Gemeinde Wallerfangen – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.