Wallmoden ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Lutter am Barenberge im Landkreis Goslar in Niedersachsen
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
897 (31. Dez. 2017)                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
38729                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
05341, 05383                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Wallmoden  
   Hauptstraße 1  
   38729 Wallmoden  
2. Landkreis Goslar  
   Markt 1  
   38640 Goslar  
3. Ordnungsamt Wallmoden  
   Hauptstraße 1  
   38729 Wallmoden  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Wallmoden – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 11:30
 
                                - Dienstag: 09:00 - 11:30
 
                                - Mittwoch: 09:00 - 11:30
 
                                - Donnerstag: 09:00 - 11:00
 
                                - Freitag: 09:00 - 11:30
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
 - Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
 - Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
 - "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
 - Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
 - Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
 
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
 
                             
                         
                        
                            Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
                            
                                Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
 - Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
 - Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
 - Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
 - Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
 - Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
 
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.