Waltenhofen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Oberallgäu in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
9759 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87448
Vorwahlen
08303, 0831
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aubruck, Bachtel, Berg, Bergen, Brenden, Dreisenmhle, Eggenberg, Ettlis, Fischen, Friesinsel, Gerats, Hatzenberg, Helen, Hub, Hubers, Hupprechts, Insel, Judenried, Kiesels, Kuhnen, Lanzen, Laudorf, Leuten, Leutenhofen, Linden, Maind, Memhölz, Oberburg, Oberegg, Oberhub, Rauns, Rohr, Stegacker, Steig, Suiters, Trken, Unterburg, Unteregg, Veits, Wachters
Adressen:
1. Gemeinde Waltenhofen, Hauptstraße 39, 87448 Waltenhofen
2. Ordnungsamt Waltenhofen, Hauptstraße 39, 87448 Waltenhofen
3. Standesamt Waltenhofen, Hauptstraße 39, 87448 Waltenhofen
Gemeinde Waltenhofen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.