Waltenhofen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Oberallgäu in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
9759 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87448
Vorwahlen
08303, 0831
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aubruck, Bachtel, Berg, Bergen, Brenden, Dreisenmhle, Eggenberg, Ettlis, Fischen, Friesinsel, Gerats, Hatzenberg, Helen, Hub, Hubers, Hupprechts, Insel, Judenried, Kiesels, Kuhnen, Lanzen, Laudorf, Leuten, Leutenhofen, Linden, Maind, Memhölz, Oberburg, Oberegg, Oberhub, Rauns, Rohr, Stegacker, Steig, Suiters, Trken, Unterburg, Unteregg, Veits, Wachters
Adressen:
1. Gemeinde Waltenhofen, Hauptstraße 39, 87448 Waltenhofen
2. Ordnungsamt Waltenhofen, Hauptstraße 39, 87448 Waltenhofen
3. Standesamt Waltenhofen, Hauptstraße 39, 87448 Waltenhofen
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.